Stoffsicherheitsbericht (SSB)

Der Stoffsicherheitsbericht nach Artikel 14 (REACh-VO 1907/2006) muss von Herstellern, Importeuren ab einer Stoffmenge von 10 t / Jahr durchgeführt werden. Die zahlreichen Anforderungen sind in Anhang I beschrieben.

Wichtig für Anwender: Unter bestimmten Bedingungen gilt dies auch für Nachgeschaltete Anwender nach Titel V.

CIS bildet sich auch in diesem Bereich ständig fort:

IMB

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