Der Stoffsicherheitsbericht nach Artikel 14 (REACh-VO 1907/2006) muss von Herstellern, Importeuren ab einer Stoffmenge von 10 t / Jahr durchgeführt werden. Die zahlreichen Anforderungen sind in Anhang I beschrieben.
Wichtig für Anwender: Unter bestimmten Bedingungen gilt dies auch für Nachgeschaltete Anwender nach Titel V.
CIS bildet sich auch in diesem Bereich ständig fort:
