Meldung von gefährlichen Gemischen |
Als Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur,...) von gefährlichen Stoffgemischen, die Gefahrstoff-Gemische darstellen, haben Sie noch Sec Zeit diese bei IFA unter ISI in Deutschland zu melden.
Damit ersparen Sie sich einen höheren Aufwand nach Artikel 45 zu CLP (EG)-Nr.1272/2008 [weiter]
Wir helfen gerne weiter.
Unser Motto: Schnelle Hilfe vor Ort mit innovativen Ideen!
Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden immer komplexer.
CIS Herzog unterstützt Unternehmen, die ein solches Wissen nicht vorhalten können oder wollen, bei der Bewältigung gesetzlicher Anforderungen und Management Anforderungen.